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Glaubensdekret

Die Römische Glaubenskongregation veröffentlichte am 29. Dezember 1966 (in AAS 58/16) ein Dekret mit vorgängiger Approbation durch Papst Paul VI. vom 14. Oktober 1966, in welchem die Paragraphen 1399 und 2318 des damaligen Kirchengesetzbuches außer Kraft gesetzt wurden. Im Sinne dieses Dekrets, können vom Tage der Veröffentlichung an ohne kirchliche Erlaubnis Texte veröffentlicht werden, in denen über Privatoffenbarungen, Visionen, Prophezeiungen oder Wunder berichtet wird. Mit den vorliegenden Veröffentlichungen soll dem endgültigen Urteil der Katholischen Kirche nicht vorgegriffen werden.

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A. Vogl, Univ.-Dipl.-Theol. interessiert, dem möge nachfolgende Slideshow dienen.
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